Was können ( dürfen ) wir für Sie tun ?
Grundsätzlich sind den Lohnsteuerhilfevereinen genaue gesetzliche Vorgaben erlassen, in denen er sich bewegen darf und in denen er beraten darf. In den folgenden Fällen dürfen zugelassene Lohnsteuerhilfevereine beratend tätig werden :
WIR beraten und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich):
- bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen
- bei Empfang von Unterhaltsleistungen
- beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
- bei der Eigenheimzulage
- bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999
- bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften,
wenn die Einnahmen daraus insgesamt 9.000 EURO im Falle der Zusammenveranlagung 18.000 EURO nicht
übersteigen.
Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese :
a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) erzielen,
b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen und
c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von achtzehntausend Deutsche Mark, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsundreißigtausend Deutsche Mark, nicht übersteigen. Hierunter fallen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften ( neu ab 2000 ) .
Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden.
Wir freuen uns auf Sie !