B e i t r a g s o r d n u n g
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer Steinburg e.V.
-Lohnsteuerhilfeverein-
Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein jährlicher Beitrag erhoben. Der Beitrag ist wie folgt fällig :
Zum 05. Januar des jeweiligen Beitragsjahres.
Beim Beitritt zum Verein werden eine Aufnahmegebühr von Euro 15,-- und der erste Jahresbeitrag erhoben.
Beitragstufe | Einnahmen von | bis | Beitrag |
1 | 0,00? | 10.000,00? | 70,00 ? |
2 | 10.001,00 ? | 25.000,00 ? | 110,00 ? |
3 | 25.001,00 ? | 40.000,00 ? | 135,00 ? |
4 | 40.001,00 ? | 65.000,00 ? | 175,00 ? |
5 | über 65.000 ? | | 285,00 ? |
Einnahmen sind : Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Kurzarbeitergeld, Abfindungen, Auslandseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen.
Stand: 20. März 2005