B e i t r a g s o r d n u n g

  des Vereins

 Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer Steinburg e.V.

-Lohnsteuerhilfeverein-

   für 2007 und Folgejahre 

Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein jährlicher Beitrag erhoben. Der Beitrag ist wie folgt fällig :

Zum 05. Januar des jeweiligen Beitragsjahres.

Beim Beitritt zum Verein werden  eine Aufnahmegebühr von Euro 15,-- und der erste Jahresbeitrag erhoben.

  

Beitragstufe

Einnahmen von

bis

Beitrag

1

0,00?

10.000,00?

70,00 ?

2

10.001,00 ?

25.000,00 ?

110,00 ?

3

25.001,00 ?

40.000,00 ?

135,00 ?

4

40.001,00 ?

65.000,00 ?

175,00 ?

5

über 65.000 ?

 

285,00 ?

 

Einnahmen sind : Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Kurzarbeitergeld, Abfindungen, Auslandseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen.

Stand: 20. März 2005